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Vorzeitige Aufhebung eines Unternehmensvertrags mit abhängiger GmbH
Ein Unternehmensvertrag (auch) mit einer abhängigen GmbH kann gem. NWB AAAAE-96555 nur zum Ende des Geschäftsjahres oder des sonst vertraglich bestimmten Abrechnungszeitpunkts aufgehoben werden (entsprechend § 296 Abs. 1 Satz 1 AktG). Eine Beschränkung der Vertragsfreiheit in diesem Sinne ist im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit geboten und wiegt dabei auch deshalb nicht schwer, weil die Obergesellschaft regelmäßig als Mehrheits- oder Alleingesellschafter der abhängigen GmbH ein Rumpfgeschäftsjahr beschließen kann. Die Gesellschafter können nämlich durch Satzungsänderung das Geschäftsjahr grds. verändern (vgl. NWB DAAAE-82025, Kurzinfo StuB 2015 S. 280).
Der BGH macht die unterjährige und einvernehmliche Aufhebung des Unternehmensve...