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Arbeitsrecht | Schadensersatz des Arbeitgebers bei Erteilung falscher Auskunft
Auch wenn dem Arbeitgeber keine allgemeine Pflicht obliegt, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen (vgl. NWB LAAAE-77071), müssen die von ihm gegenüber seinem Arbeitnehmer erteilten Auskünfte richtig, eindeutig und vollständig sein. Andernfalls kann er nämlich dem Arbeitnehmer zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er die Auskunft schuldhaft unrichtig erteilt und diese ursächlich für den Schaden des Arbeitnehmers ist (vgl. zur unterbliebenen Aufklärung über höhere Übergangsversorgung).
Im Streitfall wurde dem öffentlichen Arbeitgeber deshalb zum Verhängnis, dass er sich an seiner im Vorfeld der Vertragsänderung gegebenen Auskunft, die Zulage werde auc...