SVRechGrV 2015 § 5

§ 5 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:


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Jahr
Umrechnungswert
vorläufiger
Umrechnungswert
„2013
1,1762
2015
1,1717“.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAF-05708