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Steuererstattung nach Rechtsprechungsänderung
Anmerkungen zum und allgemeine Hinweise
Immer mal wieder kommt es zu Urteilen, die Steuerpflichtigen die rückwirkende Berufung auf eine Umsatzsteuerbefreiung ermöglichen. Im anschließenden Abwicklungsverfahren ergeben sich regelmäßig einige Stolperfallen, welche man möglichst frühzeitig umgehen sollte.
A. Hintergrund
Zu den Besonderheiten der Umsatzsteuer gehört es, dass Erklärungen oftmals über mehrere Jahre rückwirkend berichtigt werden können. Anlass für rückwirkende Steuerbefreiungen ist nicht selten eine unzureichende Umsetzung des Unionsrechts. In einem aktuellen Fall klagte ein Arbeitsvermittler erfolgreich vor dem BFH gegen die Umsatzbesteuerung der Personalvermittlung gegen Vermittlungsgutschein (). Stellt ein Gericht im Einzelfall die Rechtswidrigkeit fest, können sich auch Betroffene in vergleichbaren Fällen unmittelbar auf die MwStSystRL berufen. Erforderlich ist, dass die Finanzverwaltung entsprechende Urteile anerkennt und im Bundessteuerblatt veröffentlicht.
B. Berichtigungserklärungen
Der Erstattungsanspruch lässt sich am einfachsten über berichtigte Umsatzsteuererklärungen durchsetzen. Die Finanzverwaltung wertet...