Arbeitslohn aus der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen aus einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Leitsatz
1) Veräußerungserlöse aus der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen aus einem Mitarbeiterprogramm, die allein den Mitarbeitern
des Konzerns offen stehen, die der Mitarbeiter im Falle des Ausscheidens aus dem Unternehmen zurückzugeben hat und die für
die Teilnehmer Renditechancen mit sich bringen, die weit über den üblichen Renditechancen liegen, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.
2) Eine befristete, lediglich mittelbare "Gesellschafterstellung", bei der alle gesellschaftsrechtlichen Mitbestimmungsrechte
und jegliche Verfügungen über den Gesellschaftsanteil effektiv ausgeschlossen sind, begründet kein wirtschaftliches Eigentum
an den Anteilen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 8 Nr. 45 DStRE 2016 S. 1489 Nr. 24 EFG 2015 S. 2065 Nr. 23 RAAAF-05672
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