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IWB 19/2015 S. 709

Spanien | Meldung der Ausgangs- und Eingangsmeldungen ab 2017

[i]Sehr knappe Fristen sind in VorbereitungEinem Gesetzentwurf zufolge sollen bestimmte Steuerpflichtige vom an ihre umsatzsteuerlichen Aufzeichnungen im System der Finanzbehörden führen: neben Steuerzahlern, die zur monatlichen Übermittlung der Umsatzsteuermeldungen verpflichtet sind, weil es sich um Großsteuerzahler oder um Mehrwertsteuergruppen handelt, sind auch Steuerzahler betroffen, die im Register für monatliche Erstattungen (REDEME) erfasst sind oder die eine entsprechende Option ausgeübt haben. Der Entwurf sieht äußerst knappe Fristen vor: Buchungen sollen binnen vier Tagen (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage), spätestens aber vor dem 16. Tag des Folgemonats vorzunehmen sein. Im Gegenzug soll die Frist für monatliche Umsatzsteuermeldungen auf den 30. Tag des Folgemonats verlängert werden.

Martin Diem...