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FG Münster 18.08.2015 10 K 3410/13 K,G, BBK 20/2015 S. 927

Bilanzierung | Rückstellung für Entsorgung von Energiesparlampen

Elektrohändler dürfen für die Entsorgung von Energiesparlampen eine Rückstellung bilden, wenn sie der Entsorgungsstelle bis zum Bilanzstichtag die Anzahl der verkauften Lampen gemeldet haben.

[i]Nach Meldung darf Rückstellung gebildet werdenNach dem FG Münster besteht eine gesetzliche Entsorgungspflicht. Diese Pflicht ist auch hinreichend konkretisiert, sobald der Händler die Meldung an die Entsorgungsstelle vornimmt. Denn anhand der Meldung kann der Anteil des Händlers am bundesweiten Entsorgungsaufwand ermittelt und durch Bescheid der Entsorgungsstelle festgesetzt werden. Die Entsorgungsverpflichtung ist auch durch das abgelaufene Wirtschaftsjahr verursacht, weil der Händler entsorgungspflichtige Ware verkauft hat.

[i]Ohne Meldung keine RückstellungHingegen reicht allein der Verkauf entsorgungspflichtiger Ware ohne Meldung nicht aus. Denn oh...