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Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht
Neuerungen durch IDW ES 13
Im Mai 2015 hat der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) den Entwurf eines neuen Standards „Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht“ (IDW ES 13) vorgelegt, der eine Neufassung des bisher geltenden Standards HFA 2/1995 darstellt. Die Unternehmensbewertung für Zwecke der Berechnung von Zugewinn- und Pflichtteilsansprüchen oder der Erbauseinandersetzung ist durch rechtliche Vorgaben geprägt und erfordert neben der Beachtung von Besonderheiten bei der Ermittlung von objektivierten Unternehmenswerten einen zweiten Bewertungsschritt, in dem auf den Zugewinnausgleichs-, Pflichtteils- oder Auseinandersetzungsanspruch übergeleitet wird.
Peemöller (Hrsg.), Praxishandbuch der Unternehmensbewertung, 6. Aufl., Herne 2014 NWB UAAAE-79427
Auch bei der Unternehmensbewertung im Familien- und Erbrecht gilt der Grundsatz der Bewertung nur der übertragbaren Ertragskraft.
Der BGH setzt der Berücksichtigung von Abschlägen bei der Überleitung des Unternehmenswerts zum We...