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Prüfung nach §§ 63 ff. EEG 2014, Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur
Der Antrag auf besondere Ausgleichsregelung eines stromkostenintensiven Unternehmens/einer Schienenbahn muss vom Unternehmen ab dem Antragsjahr 2015 elektronisch S. 296gestellt werden über das Online-Portal ELAN-K2 des BAFA. Dem Antrag beizufügen ist eine WP/vBP-Bescheinigung über die Prüfung nach § 64 Abs. 3 Nr. 1c) bzw. § 65 Abs. 6 EEG 2014. Die Bescheinigungen müssen WP/vBP mittels qualifizierter elektronischer Signatur autorisieren. Über die dabei zu beachtende Vorgehensweise informieren drei Merkblätter des BAFA (vgl. dazu http://go.nwb.de/32vlz).
Nach Auskunft der WPK stellt diese Übermittlungsform an das BAFA lediglich eine elektronische Wiedergabe der erteilten Bescheinigung mit Siegel und Unterschrift des WP/vBP und kein elektronisches Siegel dar. Ein solches kennt die Berufssatzung...