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FG Rheinland-Pfalz 11.08.2015 3 K 1544/13, NWB 42/2015 S. 3074

Lohnsteuer | Steuerliche Abzugsbeschränkung für Telearbeitsplatz einer Alleinerziehenden

Mit Urteil vom 11. 8. 2015 hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass Aufwendungen für einen häuslichen Telearbeitsplatz auch von einer alleinerziehenden Mutter nur eingeschränkt steuerlich geltend gemacht werden können.

Anmerkung:

Die Klägerin ist bei einer Verwaltungsbehörde beschäftigt. Nach ihrer Scheidung traf sie mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung über Telearbeit, um weiterhin in Vollzeit arbeiten und dennoch ihren minderjährigen Sohn zu Hause betreuen zu können. Nach dieser Vereinbarung musste sie nur vormittags im Büro anwesend sein und konnte am Nachmittag zu Hause arbeiten. Dort nutzte sie ihre private Büroeinrichtung, ihr Arbeitgeber stellte nur das Verbrauchsmaterial (Papier, Tintenpatronen für den Drucker usw.) zur Verfügung und erstattet...