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BFH 06.05.2015 I R 16/14, NWB 42/2015 S. 3073

Einkommensteuer | Ehegattensplitting bei fiktiver unbeschränkter Einkommensteuerpflicht

Bei der Frage, ob Ehegatten die Einkunftsgrenzen (relative oder absolute Wesentlichkeitsgrenze) für das Wahlrecht zur Zusammenveranlagung in Fällen der fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG 2009) wahren, ist nach dem im Rahmen einer einstufigen Prüfung nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG 2009 auf die Einkünfte beider Ehegatten abzustellen und der Grundfreibetrag zu verdoppeln (gegen R 1 EStR 2012).

Anmerkung:

Die Kläger sind österreichische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Österreich und beziehen Renten und Pensionen aus verschiedenen Quellen. U. a. bezog der Ehemann eine mit 58 % nachgelagert in Deutschland zu besteuernde Sozialversicherungsrente, während die Ehefrau keine deutschen S. 3074Einkünfte hatte. Mit dem Finanzgericht hat der BFH den Anspruch auf optionale Zusammenveranlagun...