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Verkäufe über Internet-Handelsplattformen (z. B. eBay)
Der hat zur Frage: Wann unterliegen Verkäufe über "eBay" der Umsatzbesteuerung? Stellung genommen. Maßgebliches Beurteilungskriterium ist danach, ob der Verkäufer, wie z. B. ein Händler, aktive Schritte zur Vermarktung unternommen hat und sich ähnlicher Mittel bedient.
A. Leitsatz
Wer planmäßig, wiederholt und mit erheblichem Organisationsaufwand mindestens 140 fremde Pelzmäntel über eine elektronische Handelsplattform (z. B. „eBay“) in eigenem Namen verkauft, wird damit unternehmerisch (wirtschaftlich) tätig.
B. Sachverhalt
Die Klägerin, eine selbständige Finanzdienstleisterin, verkaufte in den Jahren 2004 und 2005 über zwei Verkäuferkonten bei der Internet-Handelsplattform eBay mindestens 140 Pelzmäntel für insgesamt ca. 90.000 €. Sie gab an, diese im Zuge der Haushaltsauflösung ihrer verstorbenen Schwiegermutter veräußert zu haben. Die verstorbene Schwiegermutter habe diese umfangreiche private Pelzmantelsammlung zwischen 1960 und 1985 zusammengetragen. Anlässlich des Umzugs ihrer Schwiegermutter in ein Altenheim im Jahr 1991 seien diese an ihren Ehemann übergeben worden. Die Verkaufstätigkeit – die Klägerin nu...