Bei der Frage der Berichtigung eines zu hohen Vorsteuerabzugs ist zu unterscheiden, ob der erstmalige USt-Bescheid, in dem
der Vorsteuerabzug teilweise zu Unrecht vorgenommen wurde, vor oder nach Freigabe der Entscheidung des ,
BStBl II 1998, 695 – zur Veröffentlichung erfolgte oder nicht.
Der Änderung eines USt-Bescheids wegen der Rspr.-Änderung des BFH zum Vorsteuerabzug bei unrichtigem Steuerausweis (BFH-Urteil
V R 34/97) steht § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO entgegen.
Der Stpfl. ist dann so zu behandeln, wie er ohne die Änderung der Rspr. gestanden hätte.
Eine unklare Rechtslage verhindert das Entstehen eines Vertrauenstatbestands und zerstört diesen für die Zukunft.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GAAAF-04896
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