Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Ablaufhemmung entfällt, weil Anträge der Stpfl. auf Verschiebung der Ap gestellt
worden sind.
Zur Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Eltern und Kindern und zur Würdigung des Umstandes, das ein vertraglich vereinbartes
kurzfristiges Kündigungsrecht in einem Zeitraum von 20 Jahren nicht ausgeübt wird.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 10 Nr. 40 CAAAF-04893
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