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FG München Urteil v. - 2 K 3104/12 EFG 2015 S. 1998 Nr. 22

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, UStG § 2 Abs. 3

Unternehmereigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Unterhalt von Wanderwegen

Leitsatz

1. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist Unternehmer, wenn sie auf vertraglicher Grundlage eine wirtschaftliche und damit eine nachhaltige Tätigkeit zur Erbringung entgeltlicher Leistungen (wirtschaftliche Tätigkeit) ausübt, die sich innerhalb ihrer Gesamtbetätigung heraushebt.

2. Eine Gemeinde ist zum Vorsteuerabzug aus Kosten für die Pflege und den Unterhalt der Wanderwege ihres Gemeindegebiets durch Dritte berechtigt, wenn diese Eingangsleistungen im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit bezogen werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 10 Nr. 45
DStRE 2017 S. 95 Nr. 2
EFG 2015 S. 1998 Nr. 22
FAAAF-04866

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