Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommen-/Lohnsteuer | Behandlung und Zuflusszeitpunkt des Sachbezugs „Job-Ticket“
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat zur (lohn-)steuerlichen Behandlung und zum Zuflusszeitpunkt des Sachbezugs „Job-Ticket“ Stellung genommen (.2.1-98/5 St32 NWB MAAAF-01284).
Hierzu führt das BayLfSt u. a. weiter aus:
Für die Versteuerung des geldwerten Vorteils – insbesondere für die Anwendung der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG – ist entscheidend, wann der Sachbezug „Job-Ticket“ zufließt.
Gem. R 8.1 Abs. 3 Satz 5 LStR ist die 44-Euro-Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bei der monatlichen Überlassung einer Monatsmarke oder einer monatlichen Fahrberechtigung für ein Job-Ticket anwendbar, auch wenn das Job-Ticket für einen längeren Zeitraum gilt. Hiervon sind z. B. umfasst
Fälle, in denen tatsächlich monatliche Tickets („Monatsmarken“) monatlich ausgehändigt werden, oder
Tickets, welche an sich für einen längeren Zeitraum gelten, aber jeden Monat „aktiviert/freigeschalten“ werden