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Einkommen-/Lohnsteuer | Dienstreise-Kaskoversicherung des Arbeitgebers für Kfz des Arbeitnehmers und steuerfreier Fahrtkostenersatz
Seit dem sind die pauschalen Kilometersätze für die Benutzung von Kfz im Rahmen von Auswärtstätigkeiten in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG gesetzlich geregelt und gelten demzufolge unvermindert auch dann, wenn der Arbeitnehmer keine eigene Fahrzeug-Vollversicherung, sondern der Arbeitgeber eine Dienstreise-Kaskoversicherung für ein Kfz des Arbeitnehmers abgeschlossen hat.
Das zum 2. Leitsatz des NWB PAAAA-94044 (BStBl 1992 II S. 365) ergangene NWB JAAAA-77036 (BStBl 1992 I S. 270) „Dienstreise-Kaskoversicherung des Arbeitgebers für Kraftfahrzeuge des Arbeitnehmers und steuerfreier Fahrtkostenersatz“ wird daher im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Hat der Arbeitgeber eine Dienstreise-Kaskoversicherung für die seinen Arbeitnehmern gehörende...