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Anforderungen an die Nachhaltigkeit bei gewerblichem Grundstückshandel
Ein Stpfl. wird nachhaltig tätig, wenn zehn Personengesellschaften, an denen er beteiligt ist, in einer notariellen Urkunde, die eigenständige und voneinander unabhängige Kaufverträge beinhaltet, insgesamt zehn Grundstücke innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Erwerb an acht verschiedene Erwerber-Kapitalgesellschaften veräußern, selbst wenn diese Kapitalgesellschaften jeweils dieselbe Muttergesellschaft haben (Bezug: § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG; § 2 Abs. 1 GewStG).
Das in § 15 Abs. 2 EStG enthaltene Kriterium der für die Annahme eines Gewerbebetriebs erforderlichen Nachhaltigkeit ist unabhängig vom Überschreiten der sog. Drei-Objekt-Grenze zu prüfen. Die Veräußerung mehrerer Objekte an einen „einzigen Erwerber“ bzw. „nur einen Erwerber“ wird von der BFH-Rechtsprechung für sich genommen grundsätzlich nicht als nachhaltig angeseh...