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BFH 28.05.2015 IV R 3/13, StuB 19/2015 S. 757

Bilanzielle Behandlung von Werkzeugkostenzuschüssen eines Autoteilezulieferers

Werkzeugkostenzuschüsse, die ein Autoteilezulieferer von seinen Abnehmern für die Herstellung der zur Vertragserfüllung benötigten kundenspezifischen Werkzeuge erhalten hat, sind gewinnerhöhend als Betriebseinnahmen zu erfassen und berechtigen nicht zur Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens, wenn sie nach den geschlossenen Verträgen nicht für künftige Lieferungen der mit den hergestellten Werkzeugen hergestellten Autoteile, sondern als Entgelt für die Herstellung und Übereignung der Werkzeuge an die jeweiligen Kunden gezahlt worden sind, und wenn auch das wirtschaftliche Eigentum an den Werkzeugen sofort auf die Kunden übergegangen ist. Allein der Umstand, dass der Zulieferer verpflichtet war, die zu produzierenden Serienteile in Abhängigkeit von der Zuschu...