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NWB direkt Nr. 41 vom Seite 1099

Anwendbarkeit des § 6b EStG bei einer GmbH & atypisch still

Jochen Rathke und Lutz Ritter

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAF-04109 Die Begründung einer stillen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist unstreitig möglich. Bei atypischer Ausgestaltung des Beteiligungsverhältnisses wird aus steuerrechtlicher Sichtweise die stille Beteiligung zu einer Mitunternehmerschaft, d. h. Kapitalgesellschaft und stille Gesellschaft sind jeweils Mitunternehmer. Dessen ungeachtet ist die stille Gesellschaft jedoch eine reine Innengesellschaft ohne Gesellschaftsvermögen. Knüpfen steuerliche Vorschriften nun an eine Veräußerung an (z. B. § 6b EStG), stellt sich die Frage, ob auch der „vermögenslose Stille“ das Vermögen veräußert hat.

Ausführlicher Beitrag s. .

Die stille Gesellschaft

[i]Reine Innengesellschaft ohne GesellschaftsvermögenDie stille Gesellschaft (oder auch stille Beteiligung) ist zwar gesetzlich geregelt, jedoch nicht explizit definiert. Sie beschreibt den Fall, dass eine Person sich mit einer Einlage am Handelsgewerbe eines anderen beteiligt und im Gegenzug einen Anteil am Gewinn oder Verlust erhält. Da die Einlage in das Vermögen des Inhabers des Handelsgewerbes zu leisten ist, stellt die stille Gesellschaft keine Außen-, sondern bloß eine reine Innengesellschaft dar. Sie verfügt nicht über Gesellschaftsvermögen. ...