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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 11 KR 4787/14

Gesetze: SGB 6 § 3; SGG § 54

Leitsatz

Leitsatz:

Für die Entscheidung, ob der Bezug von Krankengeld die Versicherungspflicht nach § 3 Satz 1 Nr 3 SGB VI begründet, ist nicht die Krankenkasse, sondern der Rentenversicherungsträger zuständig.

Fundstelle(n):
QAAAF-04456

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