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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 3010/14

Gesetze: SGB 5 § 13; SGB 5 § 37

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Wohngemeinschaft von Pflegebedürftigen (Wachkomapatienten) kann ein geeigneter Ort iSv § 37 Abs 2 Satz 1 SGB V sein, unabhängig davon, ob es sich dabei um ein Heim nach dem jeweiligen Landesheimgesetz handelt. Entscheidend ist, ob die Pflegebedürftigen einen Anspruch gegen den Eigentümer und Vermieter des Hauses bzw. Träger des Heimes auf Erbringung von Leistungen der Behandlungspflege haben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAF-04452

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