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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 3010/14

Gesetze: SGB 5 § 13; SGB 5 § 37

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Wohngemeinschaft von Pflegebedürftigen (Wachkomapatienten) kann ein geeigneter Ort iSv § 37 Abs 2 Satz 1 SGB V sein, unabhängig davon, ob es sich dabei um ein Heim nach dem jeweiligen Landesheimgesetz handelt. Entscheidend ist, ob die Pflegebedürftigen einen Anspruch gegen den Eigentümer und Vermieter des Hauses bzw. Träger des Heimes auf Erbringung von Leistungen der Behandlungspflege haben.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
CAAAF-04452

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