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Bestelleintritt beim Leasing
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
1. Bilanzierung und Ertragsteuer
[i]Mujkanovic, Leasing in Handels- und Steuerbilanz, Grundlagen NWB AAAAE-68318 Beim Leasing kann es vorkommen, dass der (künftige) Leasingnehmer zunächst das Investitionsgut bestellt und erst danach einen Leasingvertrag mit dem Leasingnehmer abschließt. Da der Leasingnehmer rechtlicher Eigentümer des Leasinggegenstands werden soll, tritt dieser dann in den bereits bestehenden Kaufvertrag zwischen Händler und Leasingnehmer ein (sog. Bestelleintritt).
Der Bestelleintritt des Leasingnehmers kann grundsätzlich sowohl vor als auch nach Lieferung des Leasinggegenstands erfolgen.
Ertragsteuerlich richtet sich die Zuordnung des Leasinggegenstands grundsätzlich nach den Leasingerlassen- auch beim Bestelleintritt.
Die Aktivierung des Leasinggegenstands richtet sich mithin nach der Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentums, das sich insbesondere daraus bestimmt, welcher Unternehmer die maßgeblichen Risiken und Chancen des Leasinggegenstands zu tragen hat.
Tritt der Leasinggeber vor Lieferung in den Kaufvertrag zwischen Händler und Leasingnehmer ein, folgt die handels- und steuerrechtliche Bilanzierung beim Leasingnehmer und Leasinggeber den allgemeinen Grundsä...