Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berichtigung der Umsatzsteuer bei Sicherungseinbehalten
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
[i]BFH, Urteil vom 24. 10. 2013 - V R 31/12 NWB QAAAE-54618 Ein Bauunternehmer hatte mit verschiedenen Kunden Werkverträge abgeschlossen. Die Kunden hatten dabei sog. Sicherungseinbehalte von 5 % bis 10 % der Rechnungssumme für mögliche Baumängel über einen Zeitraum von zwei oder fünf Jahren vorgenommen, um Gewährleistungsansprüche abzusichern. Der Unternehmer hatte nicht – wie im Werkvertragsrecht auch möglich – eine Bankbürgschaft angeboten, um den vollen Rechnungsbetrag fordern zu können.
Der Kläger berichtigte die Umsatzsteuer nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG wegen (vorläufiger) Uneinbringlichkeit. Zum Begriff der Uneinbringlichkeit gehöre auch mangelnder Zahlungswille. Finanzamt und Finanzgericht ließen eine Berichtigung nicht zu, da konkrete Mängelrügen, die eine Entgeltminderung rechtfertigen, ebenso wenig vorlagen, wie mangelnder Zahlungswille oder Zahlungsunfähigkeit.
[i]Endert, Buchung der Umsatzsteuer bei Sicherheitseinbehalten, BBK 19/2014 S. 895 NWB XAAAE-73691 Der BFH trat dem entgegen und entschied: „Soweit ein der Sollbesteuerung unterliegender Unternehmer seinen Entgeltanspruch aufgrund eines vertraglichen Einbehalts zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren nic...