Fußballschiedsrichter unterhalten keinen Gewerbebetrieb
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Unterliegt ein national und international tätiger inländischer Fußballschiedsrichter der Gewerbesteuerpflicht i.S.d. § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GewStG, oder ist dies zu verneinen, da dieser Fußballschiedsrichter mangels eines entsprechenden "Marktes" nicht i.S.d. § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt ist und dabei weder hinreichend Mitunternehmerinitiative ausübt bzw. Mitunternehmerrisiko trägt? - Begründen Schiedsrichter in den internationalen Ligen am Ort des Spiels eine "kurzzeitige" Betriebsstätte?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
DAAAF-04080