Kein Anspruch eines Erotikclubbetreibers auf Erstattung der von ihm im Rahmen seiner Teilnahme am sog. Düsseldorfer Verfahren geleisteten Zahlungen?
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Steht dem Kläger, der einen Sauna- und Erotik-Club betreibt, in dem weibliche Prostituierte auf Honorarbasis selbständig arbeiten, und der im Rahmen des so genannten "Düsseldorfer Verfahrens" Beträge als Einkommensteuer- und Umsatzsteuervorauszahlungen der Prostituierten als Dritter nach § 48 Abs. 1 AO an das FA angemeldet und abgeführt hat, ein Erstattungsanspruch gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 AO einer ohne rechtlichen Grund gezahlten Steuer zu?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
ZAAAF-04064