Arbeitshilfe - Stand: 16.08.2017

Außergewöhnliche Belastungen - keine Verteilung der abzugsfähigen Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Wohnhauses im Billigkeitswege auf mehrere Veranlagungszeiträume?

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Sind im Wege einer Billigkeitsmaßnahme (sachliche Unbilligkeit) als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG zu berücksichtigende Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses auf Antrag auf das Jahr der Verausgabung und auf die Folgejahre zu verteilen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
LAAAF-04060