Prozesskosten wegen Erbschaftsstreitigkeiten sind nicht als außerge-wöhnliche Belastung abziehbar?
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Sind im Zusammenhang mit einem Zivilprozess wegen Erbschaftsstreitigkeiten angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
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Fundstelle(n):
EAAAF-04058