Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter bei formwechselnder Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
Können bei formwechselnder Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter (Firmenwert und Auftragsbestand) in der Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft erfolgsneutral aktiviert (und nachfolgend gewinnmindernd abgeschrieben bzw. aufgelöst) werden, auch wenn die entsprechenden Ansätze in der Übertragungsbilanz der Kapitalgesellschaft (rechtskräftig) nicht berücksichtigt wurden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Fundstelle(n):
WAAAF-04052