Haftungsbescheid wegen Spendenbescheinigung für 2007
Leitsatz
Zur Ausstellerhaftung bzw. zur sog. Veranlasserhaftung nach § 10b Abs. 4 Satz 2 EStG bei unrichtiger Spendenbestätigung bzw.
Fehlverwendung der Spende.
Eine Zuwendungsbestätigung ist unrichtig, wenn ihr Inhalt nicht der objektiven Sach- und Rechtslage entspricht; dabei bezieht
sich die Unrichtigkeit auf die Angaben, die für den Abzug gemäß § 10b EStG wesentlich sind, d. h. insb. auf die Höhe des zugewendeten
Betrags, den beabsichtigten Verwendungszweck und den steuerbegünstigten Status der Spenden empfangenen Körperschaft.
Sind sog. Zuwendungsbestätigungen unrichtig, weil die Empfänger der Bestätigungen die zu Grunde liegenden Arbeitsstunden
tatsächlich nicht geleistet haben, ist ein Haftungsbescheid gegen die ausstellende Einstellungskörperschaft rechtmäßig.
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 904 Nr. 11 UAAAF-03983
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