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Steuerrecht | BMF-Schreiben zur Dienstreise-Kaskoversicherung für Arbeitnehmer
Schließt der Arbeitgeber eine Dienstreise-Kaskoversicherung für ein Kfz des Arbeitnehmers ab, gilt nach dem BMF Folgendes:
Die pauschalen Kilometersätze für Auswärtstätigkeiten im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG werden nicht gemindert.
[i]Keine Minderung der km-Sätze und kein LohnzuflussDie Prämienzahlung durch den Arbeitgeber führt auch weiterhin nicht zum Lohnzufluss beim Arbeitnehmer.
[i]Aufhebung des BMF-Schreibens von 1992Das BMF hatte auch bislang eine Minderung der Kilometerpauschalen abgelehnt und einen Nichtanwendungserlass zur anderslautenden BFH-Rechtsprechung veröffentlicht. Dieser Nichtanwendungserlass ist nun nicht mehr erforderlich, weil die Pauschalen durch die Reisekostenreform gesetzlich geregelt worden sind und bereits deshalb eine Minderung nicht mehr möglich ist. Das bisherige