Heileurythmistin ist gewerbesteuerpflichtig?
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Ist der Beruf des Heileurythmisten mit demjenigen des Katalogberufs des Krankengymnasten oder den anderen als "ähnlich" anerkannten Heil- und Medizinalfachberufen vergleichbar? Reicht bereits die "Zulassung" zur Teilnahme an den Verträgen zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach §§ 140a ff. SGB V zur Bejahung der Ähnlichkeit aus?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
GAAAF-02754