Keine Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Nr. 11b UStG für nicht flächendeckend und nicht an allen Werktagen tätiges Postdienstleistungsunternehmen?
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1. Setzt die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 11b UStG voraus, dass der Unternehmer sich entsprechend einer Bescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern gegenüber dieser Behörde verpflichtet, flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Post-Universaldienstleistungen im Sinne von Art. 3 Abs. 4 der Post-Richtlinie 97/67/EG insgesamt oder zumindest einen Teilbereich hiervon anzubieten, oder ist die schlichte Abgabe der Verpflichtungserklärung zum flächendeckenden Anbieten von Postuniversaldienstleistungen ausreichend?
2. Hat ein Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post AG Anspruch auf Erlass einer Bescheinigung gemäß § 4 Nr. 11b UStG, wenn es zwar erklärt, Postuniversaldienstleistungen i.S.d. § 4 Nr. 11b UStG zu erbringen, dies tatsächlich jedoch nicht zutrifft, da das Unternehmen nicht flächendeckend selbst tätig ist, da es keine durch die Versorgung von Randgebieten kostentreibende Strukturen bereithält, sondern hierfür ohne Kooperationsvertrag auf die Deutsche Post AG zurückgreift und zum anderen nicht --wie in § 2 Nr. 5 Postuniversaldienstleistungsverordnung vorgesehen-- an sechs Werktagen Zustellungen (Montag als zustellfreier Tag) vornimmt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
XAAAF-02744