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Versicherungsvertragsrecht | Beratungspflicht wegen Beiträgen von Einmalzahlungen aus Direktversicherung
Bei Abschluss einer Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bestand zumindest vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom (BGBl 2003 I S. 2190) grds. keine Beratungs- und Aufklärungspflicht eines Versicherungsvermittlers hinsichtlich einer möglichen Beitragspflicht von Einmalzahlungen aus einer Direktversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn diese Beitragspflicht infolge einer gesetzlichen Änderung des § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V erst Jahre später in Kraft trat und bei Beantragung des Versicherungsschutzes (noch) nicht absehbar war.
Im Streitfall machte die Klägerin, deren Ehemann für sie als Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung 1989 und 1995 eine Direktversicherung abgeschlossen hatte, die von de...