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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 3 R 497/13 B ER

Gesetze: SGB IV § 16; SGG § 86a Abs. 2 Nr. 1; SGG § 86a Abs. 3 S. 2; TVG § 4 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Im Fall der Allgemeinverbindlicherklärung eines Entgelttarifvertrages kann im Einzelfall von dem Grundsatz, dass der am Betriebssitz geltende Tarifvertrag Anwendung findet, abgewichen werden (hier zum Wach- und Sicherheitsgewerbe in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAF-02655

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