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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 17 U 114/12

Streitig ist die Veranlagung der Klägerin zu berufgenossenschaftlichen Beiträgen gemäß dem ab 2005 gültigen Gefahrtarif der Beklagten. Die Klägerin betreibt den "Circus S". Sie wendet sich gegen den Gefahrtarif der Beklagten und hält insoweit ihre Eingruppierung als ambulantes Zirkusunternehmen für fehlerhaft.

Fundstelle(n):
BAAAF-02640

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