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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VS 4569/14

Gesetze: SVG § 88; SVG § 81; BVG § 30

Leitsatz

Leitsatz:

1. Bei einem Rettungssanitäter, der direkt nicht an Leib und Leben bedroht war, liegt das nach ICD-10 und DSM-IV notwendige Traumakiterium für eine PTBS nicht vor.

2. Zur Feststellung einer PTBS ermangelt es der DSM-5 an der erforderlichen Validität, um die exakte psychische Diagnose nachvollziehbar zu machen.

3. Am Vermeidungsverhalten fehlt es, wenn sich der Kläger ständig medial mit dem Krieg in Afganistan auseinandersetzt und einen Verlängerungsantrag für den dortigen Einsatz gestellt hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
JAAAF-02620

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