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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VG 2141/13

Gesetze: SGB 10 § 48; OEG § 1; BVG § 30; SGG § 109

Leitsatz

Leitsatz:

1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Änderung der Verhältnisse ist bei einer Anfechtungsklage gegen die Herabsetzung des GdS die letzte mündliche Verhandlung.

2. Entscheidend ist dabei allein, ob das Ausmaß der Beeinträchtigungen im Alltagsleben noch schwer ist, nicht ob eine Klaustrophobie bereits vor dem schädigenden Ereignis vorlag.

3. Der erst im Termin gestellte Antrag auf Einholung eines Gutachtens nach § 109 SGG ist verspätet.

Fundstelle(n):
CAAAF-02618

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