Bilanzbuchhalter-Handbuch
10. Aufl. 2015
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3. Kapitel: Konzernabschluss und Grundlagen Internationaler Rechnungslegung
A. Begriffe
I. Konzern
1Unter einem Konzern wird der Zusammenschluss rechtlich selbständiger Unternehmen unter einheitlicher Leitung verstanden (vgl. § 18 AktG). Folgende Merkmale sind hervorzuheben:
Rechtliche Selbständigkeit der Konzernunternehmen:
Eine Rechtsform des in- oder ausländischen Rechts, nicht aber eigene Rechtspersönlichkeit muss vorliegen.Einheitliche Leitung:
Tatsächliche Ausübung ist erforderlich, die bloße Möglichkeit genügt nicht. Diese liegt vor, wenn die Geschäftspolitik und sonstige grundsätzliche Fragen aufeinander abgestimmt werden. Äußeres Zeichen für das Vorliegen einer einheitlichen Leitung sind inbes. personelle, kapitalmäßige und/oder vertragsmäßige Verflechtungen, in erster Linie Gewinnabführungsverträge nach § 291 AktG.
2Konzerne lassen sich nach bestimmten Unterscheidungsmerkmalen in verschiedene Arten einteilen. Die wichtigsten sind in ABB. 1 dargestellt.
II. Verbundene Unternehmen
3Es ist zwischen verbundenen Unternehmen i. S. d. HGB und des AktG zu unterscheiden. Das HGB (mit Bedeutung für den Einzel...