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Neue Entwicklung bei der Tonnagesteuer – Schiffe als schwimmende Grundstücke
Absicht des langfristigen Betriebs bei § 5a EStG
[i]Dißars, NWB 48/2014 S. 3614; ders., NWB 24/2014 S. 1793Selten kommt es vor, dass eine gerichtliche Entscheidung alle Beteiligten gleichermaßen überrascht. So geschehen ist dies bei einer Reihe von Urteilen im Bereich der Tonnagesteuer, in denen der BFH die Absicht des Steuerpflichtigen zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als neues Tatbestandsmerkmal eingeführt hat (, BStBl 2014 II S. 253, und IV R 45/11, BStBl 2015 II S. 296; vom - IV R 15/13, BStBl 2014 II S. 774; vom - IV R 10/12 NWB DAAAE-87216). Auch wenn der BFH mehrere bisher streitige Punkte klären konnte (wie bspw. den Beginn der Antragsfrist des § 5a Abs. 3 Satz 1 EStG in der bis Ende 2005 geltenden Fassung – ausführlich dazu bereits Kemsat/Hackert, NWB 23/2011 S. 1967), wirft das neu eingeführte Tatbestandsmerkmal eine Vielzahl neuer Fragestellungen auf. Erste Erfahrungen mit den Finanzgerichten zeigen, dass auch dort Unsicherheit im Umgang damit besteht, zumal ein Rückgriff auf das Gesetz oder die Gesetzesmaterialien für die Auslegung ausscheidet. Dabei ist die Rechtsprechung in der Sache gar nicht neu: Auch wenn Schiffe und Grundstücke ansonsten wenig gemeinsam haben, kommen dieselben Grundsätze beim gewerblichen Grundstückshandel...