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Die Erfassung der Basiskranken- und -pflegeversicherungsbeiträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung
Bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen sind Versicherungsbeiträge von Steuerpflichtigen zu beurteilen. Schwierig ist dies insbesondere für die sog. „Basiskranken- und -pflegeversicherungen“, da sie – je nach Sachverhalt – auf den unterschiedlichsten Anlagen einzutragen sind. Dieser Beitrag gibt in Form von Fallstudien einen Überblick über diese Problematik (Rechtslage und Vordrucke 2014), um eine praxisgerechte Anwendung zu gewährleisten. Abschließend finden Sie eine praktische Übersicht der einzelnen Konstellationen für Ihre tägliche Arbeit.
Grundsätzliches
Mit dem ab 2010 gültigen „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ und dem hieraus folgenden § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG ist der Gesetzgeber einer Verpflichtung des Bundesverfassungsgerichts nachgekommen, wonach Beiträge zu Krankenversicherungen, welche für die Erlangung eines sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind, gesondert geregelt werden müssen.
Das Gleiche gilt auch für die Beiträge zu gesetzlichen Pflegeversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b EStG).
Der Hintergrund für diese Sonderstellung ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass Beiträge, die nach Art und Umfang lediglich auf dem Niveau des SGB XII ...