Zeitpunkt der Gewinnrealisation bei Verkauf von Grundstücken bei
noch zu erschließendem Baugebiet
Leitsatz
Der Zeitpunkt der Gewinnrealisation beim Verkauf von Vermögensgegenständen ist gegeben, wenn der Vermögensgegenstand ausgeliefert,
der Anspruch auf die Gegenleistung entstanden und die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer übergegangen ist.
Forderungen aus dem Verkauf von Grundstücken sind realisiert mit dem Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten.
Ein etwaiger Zusammenhang zwischen unentgeltlichen Erschließungsverpflichtungen gegenüber der Gemeinde und der Vermarktbarkeit
der entstandenen Bauplätze führt nicht dazu, die Gewinnrealisation der Verkäufe einzelner Bauplätze nach Gesichtspunkten des
Werkvertragsrechts zu beurteilen.
Fundstelle(n): BB 2015 S. 2224 Nr. 37 BBK-Kurznachricht Nr. 23/2015 S. 1070 DStZ 2015 S. 769 Nr. 20 EFG 2015 S. 1728 Nr. 20 GStB 2016 S. 19 Nr. 1 StBW 2015 S. 889 Nr. 23 StuB-Bilanzreport Nr. 4/2016 S. 156 LAAAF-02307
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