keine Übertragung des Kinderfreibetrags auf das Barunterhalt leistende Elternteil bei Unfähigkeit des betreuenden Elternteils
zur Leistung von Barunterhalt
Leitsatz
1. Betreuungs- und Barunterhalt sind rechtlich gleichwertig mit der Folge, dass der den Betreuungsunterhalt leistende Elternteil
von der Barunterhaltspflicht im Regelfall befreit ist.
2. Ist der das minderjährige Kind betreuende Elternteil zur Leistung von Barunterhalt nicht in der Lage, kommt die Übertragung
des Kinderfreibetrags auf den Barunterhalt leistenden Elternteil nach der durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 eingeführten
Neufassung des § 32 Abs. 6 S. 6 Alt. 2 EStG nicht in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 6 Nr. 14 DStRE 2016 S. 527 Nr. 9 EFG 2015 S. 1814 Nr. 21 AAAAF-02299
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