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FG München Urteil v. - 10 K 1123/13 EFG 2015 S. 1948 Nr. 22

Gesetze: BGB § 1606, BGB § 1608, EStG § 33a

Unterhaltsleistungen an nahe Angehörige in der Ukraine als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz

1. Die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers i. S. d. § 1602 BGB ist Voraussetzung für die Annahme einer Unterhaltsberechtigung i. S. d. § 33a Abs. 1 S. 1 EStG. Bedürftigkeit ist beispielsweise gegeben, wenn die unterhaltene Person weder Vermögen hat noch Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit erzielt.

2. Im Streitfall war auf Grund relevanten Vermögens kein Abzug von Aufwendungen an nahe Angehörige in der Ukraine als außergewöhnliche Belastungen möglich.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1948 Nr. 22
IAAAF-02292

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