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BFH  - I R 24/15 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UmwStG § 12 Abs 2 S 2, AO § 163

Rechtsfrage

Ist nach ersatzloser Streichung des § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995 durch Art. 3 Nr. 4 Buchst. a des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom (BGBl I 1997, 2590, BStBl I 1997, 928) eine abweichende Festsetzung der Körperschaft- und Gewerbesteuer 2000 aus sachlichen Billigkeitsgründen i.S. des § 163 AO vorzunehmen, indem die (in 1999 erfolgte) Teilwertabschreibung entgegen § 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 1995 nicht hinzugerechnet wird?

Abweichende Steuerfestsetzung; Billigkeit; Hinzurechnung; Teilwertabschreibung; Umwandlung; Verschmelzung

Fundstelle(n):
IAAAF-02253

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