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IWB 18/2015 S. 668

Schweiz | Offenlegungspflicht für Inhaberaktien

Die [i]Schweizer Notarverband, Informationen zur Umsetzung der GAFI-Empfehlungen unter http://go.nwb.de/yem8eSchweiz unternimmt weitere Schritte zur steuerlichen Transparenz des Standorts. Dazu setzt sie die Empfehlung der Groupe d'action financière (GAFI) um, dass die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen identifiziert werden können müssen. Anonyme Beteiligungen an juristischen Personen jeglicher Art sollen ausgeschlossen werden. Dazu wurden das schweizerische Obligationenrecht (Schuldrecht) und das Gesellschaftsrecht geändert. Die zum in Kraft getretenen Bestimmungen verlangen von Gesellschaften mit Inhaberaktien, dass sie sicherstellen, dass sie die Identität ihrer Inhaberaktionäre sowie die Identität der wirtschaftlich Berechtigten, falls diese allein oder zusammen mit anderen einen Anteil von 25 % oder mehr am Kapital oder den St...