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FG Köln | Einkünfte aus einer in den USA ansässigen S-Corporation
Zahlungen einer S-Corporation an einen in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen sind nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu besteuern. DBA USA steht dem nicht entgegen.
Der in Deutschland nichtselbständig tätige Kl. erhielt Gewinne aus einer in den USA ansässigen S-Corporation ausgezahlt. Nach den Feststellungen des FG Köln erhielt der Kl. von der S-Corporation einen Betrag von 28.000 USD für Zwecke der Tilgung seiner US-amerikanischen Steuerschuld. Der Kl. wandte sich gegen die Besteuerung als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Gesellschaft hatte nach Subchapter S des Internal Revenue Code (IRC) für die Besteuerung als S-Corporation optiert – mit [i]Besteuerung von Einkünften aus US-amerikanischen S-Corporations als Kapitaleinkünfteder Folge, dass sie in den USA nicht körperschaftsteuerpflichtig ist, ihre Einkünfte vielmehr unmittelbar beim Kl. besteuert werden. Da...