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BFH 18.06.2015 IV R 13/13, StuB 18/2015 S. 724

Betriebsaufspaltungen zahlreicher Grundstücksgesellschaften

(1) Sind dieselben zwei Gesellschafter an über 20 Grundstücksgesellschaften in der Rechtsform einer GbR beteiligt und verpachten diese Grundstücksgesellschaften ihre Objekte an dieselbe, ebenfalls von den beiden GbR-Gesellschaftern gehaltene GmbH, deren Geschäftstätigkeit sich auf die Vermietung/Verpachtung/Verwaltung des angepachteten Grundbesitzes beschränkt, so kann das Grundstück jeder einzelnen Grundstücksgesellschaft eine wesentliche Betriebsgrundlage für das Vermietungsunternehmen der Betriebs-GmbH darstellen. Folglich können mehrere Betriebsaufspaltungen von mehreren Besitzunternehmen jeweils mit demselben Betriebsunternehmen bestehen. (2) Die für die Übertragung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 3 EStG entwickelte Rechtsprechung (u....