StuB Nr. 18 vom Seite 3

Aktuelle Arbeitshilfen zur Umsatzsteuer

Reihengeschäfte

Reihengeschäfte liegen vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Liefergeschäfte abschließen und der Gegenstand vom ersten Lieferer direkt an den letzten Abnehmer gelangt. Im Rahmen eines Reihengeschäfts liegen mehrere Lieferungen vor, die hinsichtlich des Lieferorts und Lieferzeitpunkts jeweils gesondert betrachtet werden müssen. Da lediglich eine Warenbewegung vollzogen wird, ist die Beförderung oder Versendung lediglich einer der Lieferungen zuzuordnen. Alle anderen Lieferungen sind ruhende Lieferungen. Hierzu finden Sie in Ihrer NWB Datenbank die nachfolgende neue Arbeitshilfe.

Reihengeschäfte mit drei Beteiligten – Arbeitshilfe (NWB DokID NWB QAAAE-96930)

Mit diesem Prüfschema kann auf einfache Weise festgestellt werden, ob ein Reihengeschäft vorliegt als Inlandslieferung, Innergemeinschaftlichen Lieferung oder Ausfuhrlieferung.

Für die jeweilige Ausprägung sind ergänzende Erläuterungen und Hinweise enthalten – u. a. zur: Bestimmung der bewegten bzw. ruhenden Lieferung, umsatzsteuerliche Registrierung sowie Erfassung in Zusammenfassender Meldung.

Innergemeinschaftliche Lieferung

Die innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 6a UStG steht im Zusammenhang mit dem seit dem geltenden Umsatztatbestand, dem innergemeinschaftlichen Erwerb gegen Entgelt i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG. Bei innergemeinschaftlichen Warenbewegungen erfolgt demnach eine Besteuerung beim Erwerber, also im Bestimmungsland der Ware. Um eine Doppelbelastung mit Umsatzsteuer zu vermeiden, ist daher die innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 4 Nr. 1b UStG im Ursprungsland von der Umsatzsteuer befreit. Die Regelung des § 6a UStG i. V. mit § 4 Nr. 1b UStG ersetzt im Warenverkehr mit den anderen EU-Mitgliedstaaten die bisher geltende Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen.

Innergemeinschaftliche Lieferung mit mehr als drei Beteiligten – Arbeitshilfe (NWB DokID NWB TAAAE-96929)

Mit einem Schaubild erläutert Christian Sterzinger, wie für den jeweiligen Beförderer/Versender bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung mit mehr als drei Beteiligten die Zuordnung der bewegten Lieferung, der Ort der bewegten Lieferung, der Ort der steuerbefreiten innergemeinschaftlichen, der Ort des steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerbs und die steuerpflichtige ruhende Lieferung bestimmt werden kann. Ergänzt um Angaben zur Umsatzmeldung, Vorsteuerabzug und Registrierung. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Grundlagen-Beitrag „Innergemeinschaftliche Lieferung“ (NWB DokID NWB BAAAE-35776).

Fundstelle(n):
StuB 18/2015 Seite 3
NWB GAAAF-02190