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NWB BB 10/2015 S. 293

Offenen Forderungen aus 2012 droht Verjährung

Die regelmäßige Verjährungsfrist für Forderungen sowie Lohn- und Gehaltszahlungen beträgt drei Jahre. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Demnach verjähren offene Rechnungen aus 2012 am . Genug Zeit, um noch offene Forderungen zu retten.

Man kann versuchen, die Verjährungsfrist anzuhalten, z. B. indem der Gläubiger mit dem Schuldner versucht, eine gütliche Einigung über die offene Forderung zu erzielen. Wenn dem Schuldner ein Angebot über den Ausgleich der Forderung gemacht wird, wird die Frist angehalten, auch wenn der Schuldner das Angebot ablehnt. Automatisch angehalten wird die Frist, wenn bereits ein Rechtsstreit oder Schiedsverfahren über eine offene Forderung läuft. Am günstigsten ist es, wenn ein Schuldner die Forderung anerkennt un...